Rechtliches zum Tätowieren von Tattoos
Ab welchem Alter darf man tätowiert werden?
Neue Verordnung Bundesgesetzblatt
(Jahrgang 2003, ausgegeben am 14. Feber 2003)
Verordnung 141: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)- Gewerbetreibende:
§2.(1) Das Piercen und Tätowieren bedürfen der rechtswirksamen schriflichen Einwilligung der zu piercenden oder der
zu tätowierenden Person. Das Piercen von Minderjährigen bedarf zusätzlich der rechtswirksamen schriftlichen
Einwilligung der mit der Pflege und Erziehung des Minderjährigen betrauten Person. Handelt es sich bei der zu piercenden
Person um einen mündigen Minderjährigen, entfällt die Einwilligungspflicht, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte
Stelle innhalb von 24 Tagen heilt.
Das Tätowieren von minderjährigen Personen ist verboten.
Von Tätowierungen auszuschliessen sind Personen mit:
- Hepatitis A, B oder C Erkrankte
- Kunden mit fieberhafte Erkrankung
- Geschlechtskranke
- Kunden, die unter Epilepsie leiden
- HIV-Infizierte
- Bluter
- Kunden mit Kreislaufstörungen
- Schwangere
- Personen, die an Diabetes Mellitus erkrankt sind
- Alkoholisierte oder unter drogenstehende Kunden
Bei Allergien ist eine vorherige Abklärung mit dem Tätowierer erforderlich bzw. sollten Sie sich ebenfalls ärtlichen Rat bei Ihren Hautarzt einholen!